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Der Digitale Produktpass wird in vielen Beiträgen so beschrieben, als wäre er ab 2025 für Textilien, Elektronik und Möbel Pflicht. Das ist nicht der Fall. Die Verordnung (EU) 2024/1781 ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft, schreibt aber für keine Produktgruppe von sich aus einen Pass vor.
Pflichten entstehen erst durch delegierte Rechtsakte je Produktgruppe. Der erste und bislang einzige verbindliche Termin betrifft Batterien.
Der Batteriepass ist der erste verbindliche Fall. Ab dem 18. Februar 2027 brauchen Batterien für leichte Verkehrsmittel, Industriebatterien über 2 kWh und Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge einen digitalen Pass, abrufbar über einen Datenträger auf der Batterie.
Für alle anderen Gruppen hängt das Datum am delegierten Rechtsakt, der noch nicht beschlossen ist. Der Arbeitsplan der Kommission nennt Eisen und Stahl, dann Textilien, Aluminium und Reifen, danach Möbel und Matratzen. Das sind Planungen, keine Fristen.
Das Gesetz verlangt einen Datenträger, nicht ausdrücklich einen QR-Code. Welcher Träger zulässig ist, regelt der delegierte Rechtsakt je Produktgruppe. Für Batterien ist der QR-Code der vorgesehene Weg; in anderen Gruppen sind DataMatrix, NFC oder RFID im Gespräch.
Für die Praxis heißt das: Wer heute einen QR-Code auf das Typenschild setzt, ist für den wahrscheinlichen Fall vorbereitet, sollte aber die endgültige Festlegung der eigenen Produktgruppe abwarten.
Ein Produktpass ist kein Datenblatt als PDF. Er ist ein strukturierter Datensatz mit einem dauerhaften Produktidentifikator, der über das Produkt, seine Materialien, seine Reparierbarkeit und seine Entsorgung Auskunft gibt und der maschinell lesbar bleibt.
Wer heute mit der Vorbereitung beginnt, sortiert Produktstammdaten: Materialzusammensetzung, Gewicht, Schadstoffe, Ersatzteile, Reparaturanleitungen. Der Code ist am Ende der kleinste Teil der Arbeit.
Betroffen ab Februar 2027. Der Code sitzt auf dem Akkugehäuse und muss auch nach Jahren noch auf einen Datensatz zeigen, der die Zellchemie nennt.
Noch keine DPP-Pflicht, aber schon heute sinnvoll: Der Code führt zur Ersatzteilliste und zur Konformitätserklärung der konkreten Maschine.
Beobachten statt handeln. Ohne delegierten Rechtsakt gibt es keine Pflicht, und ein Code auf jedem Etikett kostet Geld ohne rechtlichen Nutzen.
Nein. Die ESPR ist seit Juli 2024 in Kraft, verpflichtet aber ohne delegierten Rechtsakt zu nichts. Der erste verbindliche Pass ist der Batteriepass ab 18. Februar 2027.
Nach derzeitigem Stand nicht. Textilien stehen im Arbeitsplan, ein delegierter Rechtsakt mit Frist liegt nicht vor. Wer das Gegenteil liest, liest eine Planung als Gesetz.
Für den Batteriepass ist der Datenträger am Produkt vorgesehen, nicht an der Umverpackung. Für andere Gruppen entscheidet der jeweilige Rechtsakt.
Diese Seite ordnet die genannten Vorschriften ein und verlinkt die Primärquellen. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob eine Pflicht auf Ihren Fall zutrifft, hängt von Betriebsgröße, Produkt, Gebäude und Vertrag ab und gehört zu einer Anwältin, einem Anwalt oder einer zuständigen Behörde.