Gäste-WLAN
Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone, um sich sofort mit dem Internet zu verbinden.
Die meisten Seiten über QR-Codes erklären, was technisch möglich ist. Diese hier erklärt, was in Deutschland und der EU geregelt ist: Wo ein Code Pflicht ist (fast nirgends), wo er ausdrücklich erlaubt ist (öfter als gedacht) und wo er als Pflicht gilt, obwohl er es nicht ist.
Jede Seite nennt die Rechtsquelle und sagt, was freiwillig bleibt. Das ist der Unterschied zwischen einer Beratung und einem Werbetext.
Erstaunlich selten. Bei Wein und aromatisierten Weinerzeugnissen ist die Angabe von Zutaten und Nährwerten vorgeschrieben, der Code ist nur der übliche Weg dorthin. Beim Digitalen Produktpass ist ab Februar 2027 für Batterien ein Datenträger vorgeschrieben, ein QR-Code wird dafür vorgesehen, steht aber nicht als Technologie im Gesetz.
Bei Kassenbelegen, Rechnungen, Rettungskarten und Trinkwasseraushängen ist der Code freiwillig. Diese Seiten sagen das jeweils im ersten Absatz, damit niemand auf einer Annahme Geld ausgibt.
Ein US-amerikanischer Generator kann zu § 31 TrinkwV nichts sagen, weil er die Verordnung nicht kennt, und er wird zu einer Weinflasche keine Aussage über das Symbol „E" treffen. Regulatorische Inhalte sind der Teil des Marktes, den ein internationales Werkzeug strukturell nicht bedient.
Dazu kommt die technische Seite: Statische Codes ohne Weiterleitungsdienst sind bei Regelungen, die keine Datenerhebung erlauben, die passende Bauform. Ein E-Label darf keine personenbezogenen Daten sammeln. Ein Code, der direkt auf eine Seite zeigt, sammelt keine.
Alle Angaben hier sind mit Stand Oktober 2026 gegen die Primärquelle geprüft und verlinkt. Wo die Rechtslage unterschiedlich ausgelegt wird, steht das dabei. Das ersetzt keine Rechtsberatung, und das steht auch dabei.
Wer eine Abweichung findet, kann sie über die Seite mit den redaktionellen Richtlinien melden. Korrekturen werden mit Datum nachgeführt.
Für keinen Bereich ist der QR-Code als Technologie zwingend. Bei Wein sind die Angaben dahinter Pflicht, beim Produktpass ab 2027 ein Datenträger. Beim Rest ist der Code freiwillig.
Nein, und für das E-Label ist ein statischer Code sogar naheliegender: Die Verordnung verbietet die Erhebung personenbezogener Daten, ein statischer Code erhebt keine.
Nein. Sie ordnen ein, was in der Verordnung und in den Verwaltungsvorschriften steht, mit Quellenangabe. Die Bewertung des eigenen Falls gehört zu einer Anwältin oder einem Anwalt.
Fälle, die eine eigene Seite brauchen, weil sie eigene Fragen mitbringen.
Jede Seite beschreibt einen konkreten Fall: was gedruckt wird, wo der Code hängt und was dabei schiefgeht.
Diese Seite ordnet die genannten Vorschriften ein und verlinkt die Primärquellen. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob eine Pflicht auf Ihren Fall zutrifft, hängt von Betriebsgröße, Produkt, Gebäude und Vertrag ab und gehört zu einer Anwältin, einem Anwalt oder einer zuständigen Behörde.