QR-Generator Deutschland

Ein kostenloses Werkzeug für QR-Codes, die im Alltag wirklich gebraucht werden: Gäste-WLAN, Überweisungen, Paketabstellorte, Visitenkarten. Die Codes werden im Browser erzeugt.

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E-Rechnung und QR-Code: was der Code leisten kann

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: bis Ende 2026 ist Papier oder PDF mit Zustimmung des Empfängers noch zulässig, ab 2027 greift die Pflicht für Unternehmen über 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle.

In dieser Übergangszeit landen weiterhin Papierrechnungen auf dem Tisch, und dort taucht die Frage auf, ob ein QR-Code die E-Rechnung ersetzt. Er tut es nicht.

SEPA GiroCode erstellen

Im Einzelnen

Ersetzt ein QR-Code die E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach EN 16931, in Deutschland vor allem XRechnung als reines XML oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 als Hybrid aus PDF und XML. Ein QR-Code ist ein Träger für eine Adresse, kein Rechnungsformat.

Was der Code leisten kann: auf den strukturierten Datensatz verweisen, ihn herunterladen lassen oder eine Prüfansicht öffnen. Das ist eine Arbeitserleichterung für den Empfänger, kein Ersatz für die Übermittlung.

  • E-Rechnung: strukturierter Datensatz nach EN 16931, per E-Mail oder Portal übermittelt
  • QR-Code auf Papier: Verweis auf Download oder Prüfansicht, freiwillig
  • GiroCode auf der Rechnung: Bezahlvorgang, ein völlig anderer Zweck

Warum zwei QR-Codes auf einer Rechnung meist zu viel sind

Auf Rechnungen begegnen sich zwei verschiedene Codes. Der EPC-GiroCode trägt IBAN, Betrag und Verwendungszweck und öffnet in der Banking-App eine vorausgefüllte Überweisung. Der zweite Code soll zur Rechnung selbst führen.

Beide zusammen auf einem Blatt überfordern. Der GiroCode ist der stärkere, weil er eine Handlung auslöst und die Zahlungsdauer verkürzt. Wer zusätzlich auf die E-Rechnung verweisen will, platziert diesen Code in der Kopf- oder Fußzeile, nicht neben dem Zahlbetrag.

Was auf einem QR-Code zur Rechnung stehen darf

Der Code sollte auf eine Seite ohne Anmeldung führen, die den strukturierten Datensatz und eine lesbare Ansicht anbietet. Ein Link, der nach drei Monaten abläuft, ist bei einer Rechnung mit achtjähriger Aufbewahrungspflicht ein Eigentor.

Die Pflichtangaben nach § 14 UStG müssen weiterhin in Textform auf der Rechnung stehen. Ein Code darf sie nicht ersetzen, auch nicht teilweise.

Typische Fälle

Handwerksbetrieb mit Papierrechnung

Bis Ende 2026 noch zulässig, mit Zustimmung des Kunden. Der GiroCode auf dem Blatt verkürzt die Zahlungsdauer sofort, unabhängig von der E-Rechnung.

Rechnungen an die öffentliche Hand

Hier gilt XRechnung bereits. Ein Code auf dem Ausdruck führt zur selben Datei, die ohnehin übermittelt wurde, und erspart Rückfragen.

Eingangsrechnungen prüfen

Ein Code auf der ausgedruckten Rechnung, der auf eine Prüfansicht führt, hilft der Buchhaltung mehr als ein Anhang, den niemand öffnet.

So entsteht der Code

  1. 01Zahlungsdaten als EPC-GiroCode nach EPC069-12 erzeugen, Betrag und Verwendungszweck vorbelegen.
  2. 02Zusätzlichen Code nur dann setzen, wenn es eine stabile Ablage für die Rechnungsdatei gibt.
  3. 03Im Layout den GiroCode neben den Zahlbetrag setzen, den Rechnungs-Code in die Fußzeile.
  4. 04Beide Codes auf dem Ausdruck testen, nicht nur am Bildschirm.

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SEPA GiroCode erstellenQR-Code und Recht: Rechnung, Impressum

Zum Weiterlesen

  • SEPA-GiroCode erstellen: Überweisung per QR-Code

Häufige Fragen zu diesem Fall

Muss eine Rechnung ab 2025 einen QR-Code haben?

Nein. Weder § 14 UStG noch die E-Rechnungsregeln verlangen einen QR-Code. Pflicht ist der strukturierte Datensatz im B2B, nicht der Code.

Ist ein PDF mit QR-Code eine E-Rechnung?

Nein. ZUGFeRD besteht aus einem PDF und einer eingebetteten XML-Datei nach EN 16931. Ein PDF ohne diesen strukturierten Teil ist eine sonstige Rechnung.

Darf der GiroCode den Betrag enthalten?

Ja. Der EPC-GiroCode sieht ein optionales Betragsfeld vor. Vollständig vorbelegt sinkt die Fehlerquote beim Abtippen auf null.

Hinweis

Diese Seite ordnet die genannten Vorschriften ein und verlinkt die Primärquellen. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob eine Pflicht auf Ihren Fall zutrifft, hängt von Betriebsgröße, Produkt, Gebäude und Vertrag ab und gehört zu einer Anwältin, einem Anwalt oder einer zuständigen Behörde.

Quellen

  • § 14 UStG: Pflichtangaben in der Rechnung
  • § 27 Abs. 38 UStG: Übergangsregelungen E-Rechnung
  • § 33 UStDV: Angaben in der Rechnung

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