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Die Trinkwasserverordnung in der Fassung von 2023 verpflichtet Betreiber von Wasserversorgungsanlagen zu Untersuchungen und zur Information der Verbraucher. In Mehrfamilienhäusern trifft das den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft.
Der Prüfbericht landet regelmäßig als Kopie im Treppenhaus. Ein QR-Code ersetzt den Aushang nicht, er macht ihn lesbar und aktuell.
Nach § 31 TrinkwV muss untersucht werden, wenn drei Dinge zusammenkommen: eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt oder mehr als drei Litern Inhalt in mindestens einer Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle, Duschen im Gebäude und kein Ein- oder Zweifamilienhaus.
Vermietung gilt dabei als gewerbliche Tätigkeit. Wer eine Wohnung vermietet und die genannte Anlage betreibt, muss mindestens alle drei Jahre untersuchen lassen. Bei öffentlicher Tätigkeit gilt ein Jahr.
Wird der Maßnahmenwert überschritten, greifen die Pflichten aus § 51 TrinkwV: Das Gesundheitsamt ist zu informieren, sofern die Untersuchungsstelle das nicht bereits getan hat, die Ursache ist zu klären, eine Risikoabschätzung zu erstellen und Maßnahmen sind umzusetzen.
In dieser Situation ist Information das Wichtigste. Ein Aushang, der auf ein verständliches Dokument führt, ist besser als eine Laborseite, die niemand einordnen kann.
Das ist der Punkt, an dem die Rechtslage unterschiedlich gelesen wird. Die TrinkwV verlangt eine Information der Verbraucher, unter anderem zur Wasserbeschaffenheit und zu Bleileitungen. Ob ein unauffälliger Untersuchungsbefund selbst im Treppenhaus hängen muss, beantworten Gesundheitsämter unterschiedlich.
Wer auf der sicheren Seite sein will, informiert: ein Aushang mit Datum, Untersuchungsstelle, Ergebnis und einer Kontaktmöglichkeit. Das ist keine Pflichtlektüre, aber es beendet Rückfragen.
Der Prüfbericht ist mehrere Seiten lang und nennt Probenahmestellen. Als Aushang wird er auf eine Seite geschrumpft und ist dann unlesbar. Ein Code daneben führt auf das vollständige Dokument, ohne dass jemand Kopien machen muss.
Wichtig ist die Dauerhaftigkeit: Solange das Dokument gilt, muss die Adresse halten. Ein Link auf einen Filehoster mit Ablaufdatum ist ungeeignet.
Ein Code pro Objekt auf einem einheitlichen Aushang. Die Verwaltung aktualisiert die Datei, der Aushang bleibt hängen.
Die Gemeinschaft ist Betreiber. Der Verwalter hängt aus, der Beirat will den Nachweis sehen. Ein dauerhafter Link erspart Diskussionen.
Bei öffentlicher Tätigkeit gilt die jährliche Untersuchung. Der Aushang gehört dann in den Eingangsbereich, nicht ins Treppenhaus.
Die regelmäßige Untersuchung ist Pflicht des Betreibers und kann als Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Sanierungskosten und Zweitprüfungen sind nicht umlagefähig.
Bei gewerblicher Tätigkeit, also auch bei Vermietung, mindestens alle drei Jahre nach § 31 TrinkwV. Bei öffentlicher Abgabe mindestens jährlich, sofern das Gesundheitsamt nichts anderes zulässt.
Ein Code allein informiert niemanden, der ihn nicht scannt. Er sollte neben einer kurzen gedruckten Zusammenfassung stehen, nicht an ihrer Stelle.
Diese Seite ordnet die genannten Vorschriften ein und verlinkt die Primärquellen. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob eine Pflicht auf Ihren Fall zutrifft, hängt von Betriebsgröße, Produkt, Gebäude und Vertrag ab und gehört zu einer Anwältin, einem Anwalt oder einer zuständigen Behörde.