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Eine Spendenbox mit Code hat einen anderen Zweck als eine Rechnung mit Code. Bei der Rechnung ist der Betrag bekannt, bei der Spende entscheidet der Mensch davor. Das ist der erste Gestaltungsfehler, der hier passiert: ein fester Betrag in einem Code, der zu freien Beträgen einladen soll.
Der zweite Fehler ist steuerlich. Viele glauben, der Code erzeuge einen Beleg. Er tut es nicht, und was wirklich als Nachweis gilt, steht im zweiten Abschnitt.
Bleibt das Betragsfeld im GiroCode leer, öffnet die Banking-App ein leeres Betragsfeld. Der Spender trägt selbst ein, was er geben will. Mit Betrag ist der Code eine Zahlungsaufforderung, und die wirkt an einer Spendenbox falsch, selbst wenn der Betrag klein ist.
Der Verwendungszweck ist die eigentliche Arbeit. Er sollte sagen, wofür gesammelt wird, und zwar so, dass der Kassenwart später nicht raten muss: „Spende Jugendprojekt Halle" ist brauchbar, „Spende" allein nicht. Achtung, der Zweck ist auf 140 Zeichen begrenzt, der Empfängername auf 70.
Für Zuwendungen bis einschließlich 300 Euro je Spende genügt dem Spender ein vereinfachter Nachweis: der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts, praktisch also der Kontoauszug. Bei einer Körperschaft, die als gemeinnützig anerkannt ist, muss der Empfänger zusätzlich einen Beleg darüber ausstellen, dass die Zuwendung für den steuerbegünstigten Zweck bestimmt ist.
Darüber hinaus ist eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich; die Einzelheiten regelt § 50 EStDV. Zuständig ist der Empfänger, nicht der Code und nicht der Generator.
Für den Spender heißt das: Der QR-Code beschleunigt die Zahlung, nicht den Nachweis. Wer den Nachweis braucht, braucht weiterhin den Kontoauszug und, oberhalb der Grenze, eine Bescheinigung.
Am besten dort, wo ohnehin jemand steht und die Entscheidung im Moment fällt: am Stand auf dem Markt, am Eingang einer Veranstaltung, am Kassenblech beim Vereinsheim, auf einem Plakat neben dem Sammelziel. Der Code ersetzt dort das Kleingeld, das niemand mehr dabei hat.
Weniger gut wirkt er dort, wo ohnehin gespendet wird: Ein Code auf einem Spendenaufruf per Post erreicht Leute, die eher überweisen, und ein Code in einer E-Mail wird selten gescannt, weil der Empfänger am Rechner sitzt.
Wer an einer Box scannt, sieht den Empfängernamen im Formular. Deshalb muss dort der Name stehen, den die Leute erwarten, also der Verein oder die Stiftung, nicht ein Kürzel und nicht eine Person.
Ein zweiter Vertrauenspunkt ist die Bankverbindung selbst. Ein gedruckter Code auf einem Flyer, der auf ein privates Konto zeigt, ist ein Grund, nicht zu spenden. Der Code macht die IBAN unsichtbar, aber nicht unüberprüfbar, und die App zeigt sie nach dem Scan.
Er bestätigt keine Spende, er zählt keine Spenden und er stellt keinen Beleg aus. Er erzeugt auch keine Quittung, die vor dem Finanzamt gilt, und keine Sammelbestätigung für einen Verein.
Und er ersetzt keine Entscheidung darüber, ob Spenden angenommen werden dürfen und wie die Mittel verwendet werden müssen. Das ist eine Frage des Vereinsrechts und des Steuerrechts, nicht des Druckformats.
Ein Aufsteller mit Code ohne Betrag, beschriftet mit dem Sammelziel. Wer kein Kleingeld hat, scannt und gibt zwei Euro.
Ein Code am Plakat neben der Telefonnummer. Wetterfest, weil das Plakat länger hängt als eine Veranstaltung dauert.
Ein Code für ein Sonderkonto, mit dem Hinweis auf den Zeitraum. Die Zuordnung übernimmt hier der Zweck, nicht der Betrag.
Getrennte Codes je Projekt, damit die Mittelverwendung stimmt und der Kassenwart nicht raten muss, wofür das Geld kam.
Nein. Mit Betrag wirkt der Code wie eine Rechnung. Ohne Betrag entscheidet der Spender, und das ist der Sinn einer Spende.
Nein. Bis 300 Euro je Zuwendung genügt der Kontoauszug als vereinfachter Nachweis, oberhalb davon ist eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster nötig, ausgestellt vom Empfänger.
Über den Code selbst nicht, weil ein statischer Code nichts zählt. Sichtbar ist es auf dem Konto, über den Verwendungszweck.
Das Wort Spende und der konkrete Zweck, etwa „Spende Jugendprojekt". So ist die Buchung zuordenbar und passt zur späteren Bestätigung.
Technisch ja, praktisch ist es ein Grund für Spender, es nicht zu tun. Der Empfängername im Formular sollte der Organisation entsprechen.