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Ein PayPal-Code führt auf eine Zahlungsseite mit vorausgefülltem Empfänger, auf Wunsch mit Betrag. Der Zahler muss keine Adresse suchen und tippt sich nicht in der Empfängerliste fest.
Für Trinkgeld, Vereinsbeiträge und kleine Rechnungen ist das schnell. Für alles, was einen Beleg braucht, ist es der falsche Weg.
Eine Adresse der Form https://www.paypal.me/handle, optional mit Betrag als letztem Teil, also https://www.paypal.me/handle/25. Der Betrag wird als Zahl ohne Währungszeichen eingetragen, die Währung ergibt sich aus dem Konto des Empfängers.
Der Handle ist der Teil nach paypal.me/ im eigenen Profil. Eine vollständig eingefügte Adresse wird auf diesen Handle reduziert, damit keine doppelten Pfade entstehen.
Kein Beleg im Sinne der Buchhaltung. Für eine Betriebsausgabe braucht es eine Rechnung mit den Pflichtangaben, ein PayPal-Vorgang allein genügt nicht. Wer den Code auf eine Rechnung setzt, sollte trotzdem eine ordentliche Rechnung ausstellen.
Auch keine Zahlungsgarantie. Der Link öffnet eine Zahlungsseite, ob gezahlt wird, entscheidet der Gegenüber.
Zwischen Freunden und Familie ist das Senden in der Regel kostenlos, für geschäftliche Zahlungen fallen Gebühren an. Wer geschäftlich Geld einsammelt, sollte den Code auf ein Geschäftskonto legen, nicht auf ein privates.
Wichtig für Vereine: Spenden über PayPal sind möglich, aber Spendenquittungen verlangen eine Zuordnung. Ohne Verwendungszweck im Zahlungsvorgang ist die Zuordnung Handarbeit.
Auf einem Aufsteller am Tresen 4 Zentimeter, auf Flyern 2,5 Zentimeter, auf Spendendosen 3 Zentimeter mit klarem Hinweis auf den Zweck.
Immer mit einer Zeile, die den Zweck nennt. Ein PayPal-Code ohne Beschriftung wird nicht gescannt, weil niemand weiß, wohin das Geld geht.
Aufsteller an der Kasse, Betrag leer. Der Gast entscheidet, und niemand muss Münzen suchen.
Code auf der Spendenbox, mit dem Hinweis, wofür gesammelt wird. Ohne diesen Hinweis sinkt die Bereitschaft deutlich.
Der Code auf der Rechnung, Betrag vorbelegt. Der Kunde zahlt in zwei Schritten, die Buchhaltung erhält trotzdem eine Rechnung.
Ja, der Betrag ist vorausgefüllt und editierbar. Bei festen Forderungen sollte der Betrag im Code stehen, weil es Rückfragen erspart.
Nein. Für Betriebsausgaben braucht es eine Rechnung mit den Pflichtangaben nach § 14 UStG. Der Code löst nur die Zahlung aus.
Der Link erwartet einen Punkt als Dezimaltrenner. Mit Komma entsteht ein ungültiger Betrag, und die Zahlungsseite öffnet ohne Betrag.